Überblick über die Vergabe der IFCSN-Zuwendungen

Anspruchsberechtigung

Anspruchsberechtigt sind Personen, die von Praktiker:innen der Christlichen Wissenschaft im Gebet unterstützt werden, Pflege in der Christlichen Wissenschaft benötigen und Unterstützung bei der Übernahme der gesamten oder eines Teils der Kosten für ihre Pflege in der Christlichen Wissenschaft benötigen. Da es sich beim IFCSN um einen Ergänzungsfonds handelt, soll der Antragsteller zunächst Unterstützung bei regionalen oder anderen Förderern beantragen und offenlegen. Der IFCSN nimmt Bewerbungen von allen Personen entgegen, die Pflege in der Christlichen Wissenschaft in Europa erhalten, unabhängig davon, ob sie Zugang zu anderen Förderern haben oder nicht.

Was abgedeckt ist

Der IFCSN bietet Personen finanzielle Unterstützung für:

  • Kosten für Pflege in einem Pflegeheim der Christlichen Wissenschaft
  • Kosten für Praktiker:innen der Christlichen Wissenschaft, die mit einem Pflegefall in der Christlichen Wissenschaft verbunden sind
  • Pflege durch private Pfleger:innen in der Christlichen Wissenschaft, die im Christian Science Journal/Herold der Christlichen Wissenschaft eingetragen sind
  • Pflege durch Pfleger:innen in der Christlichen Wissenschaft, die nicht im Christian Science Journal/Herold der Christlichen Wissenschaft eingetragen sind und unter der Aufsicht einer/eines im Journal/Herold eingetragenen Pfleger:in in der Christlichen Wissenschaft steht
  • Transport, in einigen Fällen mit Einschränkungen, zu/von einem Pflegeort
  • Pflegematerial und -geräte sowie geringfügige Umbauarbeiten an der Wohnung
  • Sonstige Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit der Pflege in der Christlichen Wissenschaft einer Person stehen

Bitte beachten Sie: Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung werden vom IFCSN nicht übernommen, wenn sie in einer Pflegeeinrichtung anfallen. Bei Bedarf können wir mit der Pflegeeinrichtung zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass ihre Rechnungen nur die Kosten für die Pflege in der Christlichen Wissenschaft widerspiegeln.

Wie es funktioniert

Im Großen und Ganzen funktionieren die Zuwendungen so:

  • Die Zuwendungen werden förderfähigen Antragstellern für 60 Tage gewährt. Es besteht immer die Erwartung einer schnellen, vollständigen und dauerhaften Heilung.
  • Die Zuwendungen werden im Namen des Zuwendungsempfängers (auch Antragsteller genannt) gewährt. Jeder Zuwendungsempfängers erhält auf der Grundlage seines Antrags an den IFCSN und der Bedürftigkeitsprüfung durch IFCSN bestimmte Zuwendungsbedingungen.
  • Die Zuwendungen werden in der Regel direkt an den christlich-wissenschaftlichen Fürsorge-Erbringer (Pfleger:in in der Christlichen Wissenschaft, Pflegeeinrichtung der Christlichen Wissenschaft oder Praktiker der Christlichen Wissenschaft) gezahlt.
  • In einigen Fällen kann die Unterstützung die Erstattung von Kosten beinhalten, die der Zahlungsempfänger bereits bezahlt hat.
  • Zuwendungen können nach 60 Tagen und nach einem Jahr erneuert werden, indem eine auf das Jahr bezogene Offenlegung der finanziellen Lage eingereicht wird.

IFCSN und DSGVO

Der Unterstützungsprozess des IFCSN ist so konzipiert, dass es die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollständig erfüllt. An zahlreichen Stellen des Prozesses werden die Nutzer um ihr Einverständnis gebeten, dass der IFCSN personenbezogene Daten sammeln und verarbeiten darf. Weitere Informationen darüber, wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, finden Sie auf unserer Seite zum Datenschutz.