FAQ

Und der Herr wird dir seinen guten Schatz auftun, den Himmel, indem er deinem Land zu seiner Zeit Regen gibt und indem er alle Werke deiner Hände segnet...

Nachstehend finden Sie häufig gestellte Fragen:

Antragsteller
Antragsteller (die Betreuung von Pfleger:innen in der Christlichen Wissenschaft bekommen) oder ihre persönlichen Vertreter (PV) / Bevollmächtigten (Bev.)

Die Seite „Antrag auf Zuwendung“ finden Sie auf der IFCSN-Website. Lesen Sie die Anweisungen auf dieser Seite, laden Sie das IFCSN-Arbeitsblatt herunter und klicken Sie dann auf die Schaltfläche „Registrieren“. Nachdem Sie sich registriert und damit Ihr Einverständnis gegeben haben, dass der IFCSN Ihre persönlichen Daten für die Vergabe von Fördermitteln verwendet, können Sie sich beim geischerten IFCSN-Portal einloggen. Von dort aus können Sie das Formular zur Beantragung ausfüllen, indem Sie „Antrag auf finanzielle Unterstützung starten“ wählen.

Wir benötigen Ihre Kontaktinformationen, ein Verständnis über inwieweit Sie sich auf die Christlichen Wissenschaft für Heilung verlassen, Informationen über die christlich-wissenschaftliche Betreuung, welche Sie in Anspruch nehmen, und die geschätzten Kosten, die Ihnen entstehen werden oder bereits entstanden sind. Außerdem benötigen wir eine Selbstauskunft über Ihr Jahreseinkommen, Ihr Vermögen und etwaige finanzielle Mittel, Familienbeihilfen oder andere Finanzierungsquellen, die Ihnen zur Deckung dieser Bedürfnisse zur Verfügung stehen. Dieses Arbeitsblatt hilft Ihnen beim Zusammentragen der Informationen, die Sie für Ihren Antrag benötigen. Wir werden Ihnen mitteilen, ob weitere Informationen erforderlich sind. Alle Informationen, die wir erhalten, werden stets vertraulich behandelt.

Anspruchsberechtigt sind Personen, die von einer Praktikerin bzw. einem Praktiker der Christlichen Wissenschaft behandelt werden und Pflege in der Christlichen Wissenschaft benötigen. Da The Principle Foundation (die der IFCSN verwaltet) eine gemeinnützige Stiftung nach US-amerikanischem Recht ist, ist sie verpflichtet, Zuwendungen auf der Grundlage einer Bedürftigkeit zu gewähren. Aus diesem Grund bitten wir um eine gewisse Offenlegung Ihres Unterstützungsbedarfs.

Nein, aber wir möchten Sie bitten, diese Vermögenswerte offen zu legen. Und in Übereinstimmung mit Mary Baker Eddys Anweisungen, dass die Christlichen Wissenschaftler den Wert der von Pfleger:innen in der Christlichen Wissenschaft und Praktiker:innen der Christlichen Wissenschaft geleisteten Fürsorge anerkennen sollen, werden Sie gebeten, einen Teil der Kosten für die Fürsorge in der Christlichen Wissenschaft selbst zu übernehmen.

Ja. Wenn Sie die Genehmigung für eine Zuwendung erhalten, können wir Ihnen einen Betrag nennen und warten dann auf eine Rückmeldung von Ihnen, wie viel die Förderer oder Versicherungen zahlen werden. Im Allgemeinen zahlt der IFCSN, nachdem wir den Betrag kennen, den diese anderen Quellen abdecken werden.

Die meisten Pfleger in der Christlichen Wissenschaft und christlich-wissenschaftlichen Pflegeeinrichtungen arbeiten nur mit Personen, die von einer bzw. einem im Journal/Herold eingetragenen Praktiker:in der Christlichen Wissenschaft behandelt werden. Das ist auch unsere Präferenz.

Wir bitten darum, dass Sie von einer bzw. einem praktizierenden Pfleger:in in der Christlischen Wissenschaft betreut werden, so wie es in der Satzung des Kirchenhandbuchs definiert ist (die auch verlangt, dass die Pfleger:innen in der Christlichen Wissenschaft Mitglied der Mutterkirche sind). Pfleger:innen in der Christlichen Wissenschaft müssen jedoch nicht im Journal/Herold eingetragen sein. Ist er/sie nicht aufgelistet, wird für die Unterstützung einer bzw. einem im Journal/Herold eingetragenen Aufsichtspfleger:in in der Christlischen Wissenschaft benötigt, die regelmäßig (in der Regel monatlich) zur Unterstützung und Beurteilung der Pflege in der Christlichen Wissenschaft kommt. Die Häufigkeit wird in den „Zuwendungsbedingungen“ festgelegt.

Eine Liste aller Pfleger:innen in der Christlichen Wissenschaft weltweit finden Sie hier. Wenn Sie eine Pflegeeinrichtung der Christlichen Wissenschaft oder einen Besuchspflegedienst finden möchten, hier ist ein Link zu deren Website (nur auf Englisch). Wenn Sie in Ihrer Nähe keine im Journal/Herold eingetragenen Pfleger:innen in der Christlichen Wissenschaft finden, fragen Sie ein Mitglied der örtlichen Kirchengemeinde, ob sie jemanden in Ihrer Nähe kennen, der Ihnen helfen kann.

Wenn Sie den Antrag ausgefüllt haben und wir uns telefonisch oder per Zoom mit Ihnen in Verbindung gesetzt haben, erhalten Sie in der Regel innerhalb von fünf bis zehn Werktagen einen Bescheid über die Entscheidung über eine Zuwendung.

Nicht unbedingt. Es können zusätzliche Mittel oder Wohlwollen erforderlich sein. Und in Übereinstimmung mit Mary Baker Eddys Anweisungen, dass die Christlichen Wissenschaftler den Wert der von Pfleger:innen in der Christlichen Wissenschaft und Praktiker:innen der Christlichen Wissenschaft geleisteten Fürsorge anerkennen sollen, werden Sie gebeten, einen Teil der Kosten für die Fürsorge in der Christlichen Wissenschaft selbst zu übernehmen.

Wir erwarten immer Heilung, aber wenn Sie weitere Unterstützung benötigen, gibt es ein kurzes Erneuerungsformular, das Sie nach 60 Tagen ausfüllen können. Sie brauchen den ursprünglichen Antrag nicht erneut auszufüllen.

Im Allgemeinen ziehen wir es vor, dass Sie oder ein Bevollmächtigter das Formular ausfüllen. Wenn eine andere Person als persönlicher Vertreter für Sie handeln muss, ermöglicht der Antrag auch die Registrierung einer Person als persönlicher Vertreter. Der persönlicher Vertreter muss bei der Anmeldung ein von Ihnen als Person die Pflegeleistungen in der Christlischen Wissenschaft erhält unterzeichnetes Ernennungsformular vorlegen. Ein Standardformular zum Herunterladen wird bei der Anmeldung ebenfalls zur Verfügung gestellt. Es ist wichtig, dass der IFCSN die Zustimmung und die entsprechenden Unterlagen erhält sowohl von der Person, die christlich-wissenschaftliche Pflegeleistungen braucht (und somit finanzielle Unterstützung beantragt), als auch von der Person, die den Antrag in ihrem Namen stellt. Wenn Sie als Antragsteller keine Person in Ihrer Nähe finden, die als Ihr persönlicher Vertreter den Antrag ausfüllen kann, können Sie sich mit der Verwalterin für Zuwendungen – Internationaler Fonds (VZIF) in Verbindung setzen und direkt von ihr Hilfe beim Ausfüllen des Antrags erhalten. In diesem Fall muss die VZIF eine Einverständniserklärung von Ihnen erhalten, in der Sie sich damit einverstanden erklären, dass die VZIF Ihnen beim Ausfüllen des Antrags hilft.

Der Hauptzweck des Fonds ist die Unterstützung der Pflege in der Christlichen Wissenschaft. In außergewöhnlichen Fällen können wir eine Haushaltshilfe in Betracht ziehen.

In einigen Fällen „ja“. Die Bedingungen für jede Zuwendung sind einzigartig. Es ist möglich, dass ein Antrag auf Übernahme von Kosten gestellt wird, die bis zu drei (3) Monaten im Rückstand sind. Bitte beachten Sie, dass der IFCSN nach der Bewilligung einer Zuwendung den Fürsorge-Erbringer direkt bezahlt, allerdings auf der Grundlage der Rechnungen, die der Antragsteller beim IFCSN einreicht.

Wenn Sie davon ausgehen, dass Sie eine Rechnung im Zusammenhang mit einer Zuwendung zur Zahlung einreichen müssen, empfehlen wir Ihnen, sich im Voraus zu registrieren, da der Registrierungsprozess mehrere Schritte erfordert, bevor Rechnungen eingereicht werden können.

Fürsorge-Erbringer

Private Pfleger:innen in der Christlichen Wissenschaft und Einrichtungen, die Pflege in der Christlichen Wissenschaft vor Ort oder Besuchspflege anbieten

Da es sich um einen Fonds für Antragsteller handelt, bitten wir im Allgemeinen darum, dass Antragsteller oder ein befugter persönlichen Vertreter den Antrag ausfüllen. Sollte dies nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, um die Situation zu besprechen. Siehe die Seite „Kontakt“ auf dieser Website.

Ja. IFCSN kann Fürsorge-Erbringer nur dann zahlen, wenn Bankinformationen und ein US-Steuerformular eingegangen sind. Um diese Informationen unter Einhaltung der Datenschutzgesetze zu übermitteln, müssen Sie sich auf unserem gesicherten IFCSN-Portal registrieren.

Nach der Registrierung finden Sie auf dem Haupt-Dashboard zwei Schaltflächen, über die Sie Ihre Bankdaten und das erforderliche US-Steuerformular eingeben können. Welches Formular Sie einreichen, hängt von Ihrem US-Steuerstatus ab, und Sie gelangen je nach Antwort auf diese Frage zu dem entsprechenden Formular. Befolgen Sie einfach die Anweisungen auf der Seite.

Die Rechnung sollte die grundlegenden Honorare und die entsprechenden direkten Kosten (z. B. Pflegematerial, Ausrüstung, Reisen, sofern genehmigt) sowie alle vorgeschriebenen Steuern enthalten. Es ist wichtig, dass Gebühren und Kosten klar getrennt werden. Wir überprüfen die Rechnungen, die der Zuwendungsempfänger in das gesicherte IFCSN-Portal hochlädt, um sicherzustellen, dass alles in Ordnung ist. Für alle direkten Kosten muss es eine entsprechende Quittung geben.

Alle Rechnungen, die Sie an die von Ihnen betreute Person schicken, sollten eine Rechnungsnummer enthalten. Dies wird das Verfahren für den IFCSN und für Sie erheblich vereinfachen und beschleunigen.

Die Rechnungen sollten direkt auf dienZuwendungsempfänger ausgestellt und an sie geschickt werden. Wenn der Fürsorge Erbringer nicht in der Lage ist, Rechnungen auf das gesicherte IFCSN-Portal hochzuladen, werden wir dies mit Ihnen (dem Fürsorge Erbringer) besprechen. Wir können Sie bitten, die Rechnung über das gesicherte IFCSN-Portal einzureichen und die Details auf einem elektronischen Formular auszufüllen, das einige Schlüsselinformationen auf der Rechnung digitalisiert.

Rechnungen, die die Kriterien für die Gewährung von IFCSN- Zuwendungen erfüllen, werden in der Höhe bezahlt, die in den Bedingungen der jeweiligen Zuwendung angegeben ist. Die Rechnungen müssen vom Zuwendungsempfänger oder dem persönlichen Vertreter/ Bevollmächtigten geprüft und genehmigt werden, bevor sie von einem Fürsorge Erbringer eingereicht werden dürfen.

Wir können Ihren Account so einrichten, dass Sie Zahlungen von Convera (ehemals Western Union) direkt auf Ihr Bankkonto erhalten, oder wir können andere Optionen besprechen. Nachdem Sie sich in unserem gesicherten IFCSN-Portal registriert haben, können Sie Ihre Bankdaten und das erforderliche US-Steuerformular übermitteln. Diese Einrichtung ist nur beim ersten Mal erforderlich (und wenn Sie Ihre Bankdaten ändern müssen). Bei späteren Zahlungen erhalten Sie die Zahlung für alle vom Zuwendungsempfänger eingereichten Rechnungen direkt.

Praktiker:innen der Christlichen Wissenschaft

Ja, aber nur, wenn die Gebühren für Praktiker:innen der Christlichen Wissenschaft für Ihre Unterstützung in direktem Zusammenhang mit der Pflege in der Christlichen Wissenschaft geleistet werden.

Ja. Praktiker:innen der Christlichen Wissenschaft (im IFCSN-Portal als Fürsorge-Erbringer bezeichnet) können nur dann von IFCSN bezahlt werden, wenn Bankinformationen und ein US-Steuerformular vorliegen. Um diese Informationen in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen zu übermitteln, müssen Sie sich in unserem gesicherten IFCSN-Portal registrieren.

Nach der Registrierung finden Sie auf dem Haupt-Dashboard zwei Schaltflächen, über die Sie Ihre Bankdaten und das erforderliche US-Steuerformular eingeben können. Welches Formular Sie einreichen, hängt von Ihrem US-Steuerstatus ab, und Sie gelangen je nach Antwort auf diese Frage zu dem entsprechenden Formular. Befolgen Sie einfach die Anweisungen auf der Seite.

Bitte geben Sie Ihr Tageshonorar oder das Honorar pro Gebetssitzung sowie eine Gesamtsumme für die Arbeit an, die Sie für die betreffende Person in diesem Monat geleistet haben.

Bitte stellen Sie sicher, dass die Rechnungen eine Rechnungsnummer enthalten, die der IFCSN in das Zahlungsaufforderungsformular eintragen kann. Dadurch wird der Zahlungsvorgang für Sie und für uns erheblich vereinfacht und beschleunigt.

Die Rechnungen sollten direkt auf dienZuwendungsempfänger ausgestellt und an sie geschickt werden. Wenn der Fürsorge Erbringer nicht in der Lage ist, Rechnungen auf das gesicherte IFCSN-Portal hochzuladen, werden wir dies mit Ihnen (dem Fürsorge Erbringer) besprechen. Wir können Sie bitten, die Rechnung über das gesicherte IFCSN-Portal einzureichen und die Details auf einem elektronischen Formular auszufüllen, das einige Schlüsselinformationen auf der Rechnung digitalisiert.

Rechnungen, die die Kriterien für die Gewährung von IFCSN- Zuwendungen erfüllen, werden in der Höhe bezahlt, die in den Bedingungen der jeweiligen Zuwendung angegeben ist. Die Rechnungen müssen vom Zuwendungsempfänger oder dem persönlichen Vertreter/ Bevollmächtigten geprüft und genehmigt werden, bevor sie von einem Fürsorge Erbringer eingereicht werden dürfen.

Wir können Ihren Account so einrichten, dass Sie Zahlungen von Convera (ehemals Western Union) direkt auf Ihr Bankkonto erhalten, oder wir können andere Optionen besprechen. Nachdem Sie sich in unserem gesicherten IFCSN-Portal registriert haben, können Sie Ihre Bankdaten und das erforderliche US-Steuerformular übermitteln. Diese Einrichtung ist nur beim ersten Mal erforderlich (und wenn Sie Ihre Bankdaten ändern müssen). Bei späteren Zahlungen erhalten Sie die Zahlung für alle vom Zuwendungsempfänger eingereichten Rechnungen direkt.

Zusätzliche Fragen

Eine Registrierung im gesicherten IFCSN-Portal ist nur dann erforderlich, wenn Sie einen Antrag stellen (wenn Sie ein Antragsteller, ein persönlicher Vertreter oder ein Bevollmächtigter im Namen des Antragsteller sind) oder eine Zahlung beantragen möchten (wenn Sie ein Fürsorge-Erbringer sind). Wenn Sie nur Informations-E-Mails von IFCSN erhalten möchten, können Sie das Formular ausfüllen, mit dem Sie Ihre Zustimmung zu E-Mails von IFCSN geben.

Sie können uns gerne kontaktieren. Bitte beachten Sie: Die Verwalterin für Zuwendungen beantwortet Anrufe am ehesten während der Geschäftszeiten von 10 bis 12 Uhr MESZ und von 13 bis 15 Uhr MESZ Montag bis Freitag.

Das Formular „Rechnungsinformationen“ vereinheitlicht lediglich die Angaben in Ihrer Rechnung, um es dem IFCSN zu erleichtern, die Zahlungen im Rahmen der Zuwendung an die von Ihnen betreute Person zu leisten. Wenn Sie dies ein paar Mal gemacht haben, sollte es Ihnen leicht fallen – auch wenn es immer ein wenig Zeit braucht. Vielleicht möchten Sie Ihre Rechnungen so anpassen, dass sie diesem Standardformular entsprechen – das macht es für Sie noch schneller und einfacher.

Ja. Für jede hochgeladene Rechnung muss ein separates Formular für Rechnungsinformationen eingereicht werden, unabhängig davon, ob Sie sie als Antragsteller/Vertreter oder als Fürsorge Erbringer einreichen.

Je nach den Zuwendungsbedingungen kann der IFCSN die von Ihnen bezahlte Rechnungen, die drei Monate zurückliegen, zurückerstatten. Danach zieht es der IFCSN vor, dass Sie unbezahlte Rechnungen hochladen, sobald sie von den Fürsorge-Erbringern eingehen, und es dem IFCSN ermöglichen, die Fürsorge-Erbringer direkt zu bezahlen. Wenn Sie es vorziehen, geprüfte bezahlte Rechnungen einzureichen und eine Erstattung zu beantragen, kann der IFCSN dies in Ausnahmefällen tun.

Weitere langjährige Förderer aus anderen Regionen der Welt sind auf der IFCSN-Homepage aufgeführt. Der IFCSN wurde als Erweiterungsfonds konzipiert. Wenn ein Antragsteller für einen der bestehenden örtlichen Fonds in Frage kommt, sollte er/sie zuerst oder gleichzeitig mit dem Antrag an IFCSN einen Antrag für diese Fonds stellen. Sie werden gebeten, anzugeben, ob sie Mittel aus anderen Quellen erhalten (oder erhalten werden), um ihre Kosten für die Pflege in der Christlichen Wissenschaft (einschließlich der Kosten für Praktiker der Christlichen Wissenschaft) zu decken.

Der IFCSN hat spezielle Verfahren eingeführt und verbessert diese ständig, um die Datenschutzgesetze der verschiedenen Länder einzuhalten. Wenn etwas in diesem Prozess aufwendiger ist als erwartet, dann liegt das höchstwahrscheinlich daran, dass die strengen Datenschutzverfahren eingehalten werden müssen.

Die Aufforderung an die Nutzer, Dokumente über das sichere IFCSN-Portal hochzuladen, ist eine wichtige Praxis, die der IFCSN übernommen hat, um die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu gewährleisten. Die Übermittlung von Dokumenten per E-Mail im Zusammenhang mit Zuwendungen sollte nur als letzter Ausweg erfolgen, wenn der Zugang zum sicheren IFCSN-Portal nicht möglich ist.